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Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen wir einander kennen. Wir machen uns gemeinsam ein Bild über Ihr persönliches Anliegen und Ihre derzeitige Situation. Zusätzlich besprechen wir auftauchende Fragen und Ihre Ziele für den Therapieprozess. Sie erhalten dabei einen Einblick in meine Arbeitsweise und wir entscheiden, ob wir uns gemeinsam auf den Weg machen wollen.

Eine Therapiestunde dauert für gewöhnlich 50 Minuten. Paarsitzungen brauchen mehr Zeit und Raum und dauern 1 ½ Stunden.

Einen Termin für Ihr Erstgespräch können Sie telefonisch – +43 650 68 60 218 – oder per Email – praxis@sabine-greiner.at – vereinbaren. Falls ich nicht sofort erreichbar bin, rufe ich schnellstmöglich und verlässlich zurück. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Frequenz

Die Häufigkeit und Dauer der Therapiegespräche hängt von Ihrem Anliegen und Ihrer gegenwärtigen Situation ab. Um den Therapieprozess aufrechtzuerhalten, sind wöchentliche oder 14-tägige Termine sinnvoll. Bei längeren Therapieprozessen können die Zeiträume zwischen den Sitzungen ausgeweitet werden.

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege als Psychotherapeutin nach § 15 des österreichischen Psychotherapiegesetzes einer absoluten Verschwiegenheitspflicht.
So können sie sicher sein, dass nichts, was sie mir erzählen, nach außen dringt.

Kosten

Die Höhe des Honorars orientiert sich an den empfohlenen Richtlinien des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie. Gerne stehe ich Ihnen jederzeit für nähere Auskünfte persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

→ Erwachsene

Für personzentrierte Psychotherapie bei Einzelpersonen ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse möglich. Die Höhe der Refundierung hängt von der jeweiligen Kasse ab. Private Zusatzversicherungen erstatten häufig auch einen Teil der Therapiekosten.

→ Psychotherapie für Jugendliche

Jugendliche, die bei der ÖGK (vormals GKK) versichert sind, können in meiner Praxis psychotherapeutische Behandlungen kostenfrei in Anspruch nehmen.
Bei allen anderen Krankenkassen ist ein Kostenzuschuss möglich. Die Höhe der Refundierung hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Private Zusatzversicherungen erstatten häufig auch einen Teil der Therapiekosten.

→ Paare

Für Paartherapie gibt es von den Krankenkassen keinen Kostenzuschuss.

→ Coaching

Psychotherapeutisches Coaching wird von den Krankenkassen finanziell nicht unterstützt.

Terminabsage

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen. Da ich dieses Zeitfenster für Sie freihalte, bitte ich um Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen 50 % des Honorars in Rechnung stelle.

„Ich vertraue darauf, dass jede Person
ihr volles Potenzial in sich trägt!“

Carl R. Rogers